Gemeinnützigkeit
Die vollständige Satzung finden Sie hier als PDF.
Durch das Finanzamt Hamburg-Nord ist genehmigt und bescheinigt, dass die Stiftung ab dem 1. Januar 2020 Zwecken dient, die als besonders förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt werden. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen für Spenden, die für diese Zwecke verwendet werden.
Förderung buddhistischer Nonnenprojekte
Antragsfrist für das Jahr 2024: 15. August 2024.
Die Brambosch-Schaelen-Stiftung der Deutschen Buddhistischen Union e.V. zur Förderung buddhistischer Nonnenprojekte kann auch im Jahr 2023 wieder etwa 25.000 € für Stiftungszwecke zur Verfügung stellen.
Im Sinne der Stifterin können Anträge berücksichtigt werden, die Entwürfe für ein Leben als westliche buddhistische Nonne im 21. Jahrhundert in Deutschland unterstützen. Das können z.B. Projekte sein, die dem Bildungsauftrag der Stiftung entsprechend die Ausbildung von Nonnen fördern oder nachhaltige Projekte, wie Bau- oder Anbauprojekte.
Vergleichen Sie bitte auch die Satzung, um zu prüfen, ob ihr Projekt dem Stiftungszweck entspricht.
Schicken Sie Ihren Antrag auf Förderung bis zum 15. August 2024 an die Brambosch-Schaelen-Stiftung.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte per Post und E-Mail an:
per Post:
Brambosch-Schaelen-Stiftung
der Deutschen Buddhistischen Union e.V.
Postfach 606202
22254 Hamburg