Brambosch-Schaelen-Stiftung
ANTRÄGE
Fördervoraussetzungen
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Projektausrichtung: Die Projekte müssen im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen, der die Förderung buddhistischer Nonnenprojekte in Deutschland unterstützt. Dazu zählen Bildungsprojekte sowie Bau- und Anbauprojekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Nonnen.
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Antragsfrist: 15. Aug. des laufenden Jahres. Das Antragsformular steht auf unserer Website zur Verfügung und muss sowohl per Post als auch per E-Mail eingereicht werden.
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Gemeinnützigkeit: Geförderte Projekte müssen gemeinnützig sein und dürfen keinen kommerziellen Gewinn anstreben. Sie sollten dem Wohl der Gemeinschaft dienen.
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Projektbeschreibung: Der Antrag muss eine umfassende Projektbeschreibung enthalten, einschließlich einer Zusammenfassung, detaillierter Projektziele, eines Zeit- und Arbeitsplans sowie eines Finanzierungsplans, der alle Ausgaben und Einnahmen transparent darlegt.
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Fördersumme: Jährlich stehen etwa 25.000 Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Die Antragsteller müssen den Einsatz der Mittel klar und nachvollziehbar darstellen.
Bitte überprüfen Sie vor der Antragstellung unsere Satzung, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt den Anforderungen und Zielen der Stiftung entspricht.